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Wissen/Eichrecht Wallbox
Lesezeit: ca. 6 MinutenLetzte Aktualisierung: März 2026

Eichrecht für Wallboxen und Ladesäulen: MID, MessEG und Fristen erklärt

Achtung: Wer 2018 Ladepunkte installiert hat, dessen erste 8-Jahres-Eichfrist läuft 2026 ab. Prüfen Sie jetzt mit dem Eichrecht-Fristrechner, wann Ihre Fristen enden.

Warum gilt das Eichrecht für Ladeinfrastruktur?

Das Eichrecht (Mess- und Eichgesetz, MessEG) regelt, dass Messgeräte, die für die Abrechnung gegenüber Dritten genutzt werden, geeicht sein müssen. Wenn Sie an einer Ladestation Strom gegen Entgelt abgeben — egal ob an Kunden, Mitarbeiter oder die Öffentlichkeit — gilt das Eichrecht.

Welche Ladepunkte sind eichrechtspflichtig?

  • Öffentliche Ladepunkte (zugänglich für jedermann, auch mit RFID-Zugang)
  • Gäste-Ladepunkte in Hotels, Gaststätten, Parkhäusern (wenn abgerechnet)
  • Mitarbeiter-Wallboxen (wenn Strom separat an Mitarbeiter abgerechnet wird)

MID-konform vs. vollgeeicht

  • MID-konform: Der Energiezähler ist nach der Messgeräterichtlinie (2014/32/EU) zertifiziert. Gültigkeitsdauer: 8 Jahre.
  • Vollgeeicht: Vom Eichamt zugelassener Zähler mit Stempel. Ebenfalls 8 Jahre (AC) / 6 Jahre (DC).

Beide Varianten sind für die gewerbliche Abrechnung zulässig. Entscheidend ist die Einhaltung der Gültigkeitsfrist.

Die 8-Jahres-Frist: Was passiert nach Ablauf?

Nach Ablauf der Eichgültigkeit darf der Ladepunkt nicht mehr für abrechnungsrelevante Vorgänge genutzt werden. Der Zähler muss ausgetauscht oder neu geeicht werden. Weiternutzung ohne gültiges Eichzeichen ist eine Ordnungswidrigkeit.

Bußgelder und Sanktionen

Bußgelder bis zu 50.000 € pro Verstoß (§ 60 MessEG). Kontrolliert wird durch die Eichbehörden der Länder und die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB).

Eichrecht-Fristen berechnen

Unser kostenloser Fristrechner zeigt, wann Ihre erste Eichfälligkeit eintritt.

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