Eichrecht für Wallboxen und Ladesäulen: MID, MessEG und Fristen erklärt
Warum gilt das Eichrecht für Ladeinfrastruktur?
Das Eichrecht (Mess- und Eichgesetz, MessEG) regelt, dass Messgeräte, die für die Abrechnung gegenüber Dritten genutzt werden, geeicht sein müssen. Wenn Sie an einer Ladestation Strom gegen Entgelt abgeben — egal ob an Kunden, Mitarbeiter oder die Öffentlichkeit — gilt das Eichrecht.
Welche Ladepunkte sind eichrechtspflichtig?
- Öffentliche Ladepunkte (zugänglich für jedermann, auch mit RFID-Zugang)
- Gäste-Ladepunkte in Hotels, Gaststätten, Parkhäusern (wenn abgerechnet)
- Mitarbeiter-Wallboxen (wenn Strom separat an Mitarbeiter abgerechnet wird)
MID-konform vs. vollgeeicht
- MID-konform: Der Energiezähler ist nach der Messgeräterichtlinie (2014/32/EU) zertifiziert. Gültigkeitsdauer: 8 Jahre.
- Vollgeeicht: Vom Eichamt zugelassener Zähler mit Stempel. Ebenfalls 8 Jahre (AC) / 6 Jahre (DC).
Beide Varianten sind für die gewerbliche Abrechnung zulässig. Entscheidend ist die Einhaltung der Gültigkeitsfrist.
Die 8-Jahres-Frist: Was passiert nach Ablauf?
Nach Ablauf der Eichgültigkeit darf der Ladepunkt nicht mehr für abrechnungsrelevante Vorgänge genutzt werden. Der Zähler muss ausgetauscht oder neu geeicht werden. Weiternutzung ohne gültiges Eichzeichen ist eine Ordnungswidrigkeit.
Bußgelder und Sanktionen
Bußgelder bis zu 50.000 € pro Verstoß (§ 60 MessEG). Kontrolliert wird durch die Eichbehörden der Länder und die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB).
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