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GEIG §10 Compliance-Checker

In 3 Schritten prüfen: Ist Ihr Gebäude von §10 GEIG betroffen?

Hinweis: Dieses Tool dient als erste Orientierungshilfe. Die Ergebnisse ersetzen keine Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts oder einer zugelassenen Elektrofachkraft.

Was bedeutet GEIG §10?

§10 des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetzes (GEIG) verpflichtet Eigentümer und Betreiber von Nicht-Wohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen seit 01.01.2025 zur Nachrüstung von Ladeinfrastruktur.

→ Ausführlicher GEIG-§10-Ratgeber lesen