GEIG §10: Ladepunkt-Pflicht für Nichtwohngebäude ab 01.01.2025
Was ist das GEIG und warum betrifft es mich?
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG) setzt die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in deutsches Recht um. §10 regelt die Pflicht zur Nachrüstung von Ladeinfrastruktur für bestehende Nicht-Wohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen.
Wer ist betroffen?
Betroffen sind:
- Eigentümer von Nicht-Wohngebäuden (Gewerbe, Industrie, Büro, Hotellerie, Handel)
- Gebäude mit mehr als 20 Stellplätzen auf dem Grundstück oder im Gebäude
- Seit 01.01.2025 — für Bestandsgebäude
KMU-Ausnahme
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Mitarbeitern und weniger als 50 Mio. € Jahresumsatz sind von der Bestandsgebäude-Pflicht nach §10 GEIG grundsätzlich ausgenommen. Die Ausnahme gilt jedoch nicht automatisch — überprüfen Sie, ob Ihr Unternehmen die KMU-Kriterien erfüllt.
Wie viele Ladepunkte müssen installiert werden?
- Bestandsgebäude: Mindestens 1 Ladepunkt für das gesamte Gebäude
- Neubauten / grundlegende Renovierung: 1 Ladepunkt je 5 Stellplätze (mindestens 1)
Was droht bei Nichterfüllung?
Verstöße gegen §10 GEIG können mit Bußgeldern bis 10.000 € pro Verstoß geahndet werden. Zudem können Genehmigungsbehörden GEIG-Compliance als Voraussetzung für andere Genehmigungen einfordern.
EPBD-Umsetzung bis Mai 2026
Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (EPBD 2024) muss bis Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Anforderungen werden voraussichtlich verschärft. Wer jetzt Ladeinfrastruktur nachrüstet, ist für die nächste Regulierungsstufe bereits vorbereitet.
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