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Wissen/DGUV V3 Ladestation
Lesezeit: ca. 8 MinutenLetzte Aktualisierung: März 2026

DGUV Vorschrift 3 für Ladestationen: Prüfpflichten für Betreiber

Wichtig: Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Übersicht und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall empfehlen wir die Rücksprache mit einer zugelassenen Elektrofachkraft.

Was regelt die DGUV Vorschrift 3 für Ladeinfrastruktur?

Die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) regelt die Prüfpflichten für elektrische Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen. Sie gilt als ortsfeste Anlage für gewerblich genutzte Wallboxen, Ladesäulen und Ladeinfrastruktur genauso wie für andere elektrische Anlagen.

Als Betreiber oder Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Ihre Ladeinfrastruktur in definierten Intervallen durch eine befähigte Person (Elektrofachkraft) prüfen zu lassen und die Prüfung zu dokumentieren.

Wer ist zur Prüfung verpflichtet?

Prüfpflichtig ist der Betreiber der elektrischen Anlage:

  • Arbeitgeber für Wallboxen auf dem Betriebsgelände (inkl. Mitarbeiterparkplätze)
  • Immobilienverwalter / FM-Dienstleister für Ladeinfrastruktur in verwalteten Liegenschaften
  • Hotelbetreiber für Gäste-Ladestationen
  • Parkhausbetreiber für öffentliche Ladepunkte

Prüfintervalle: Erstprüfung und Wiederholungsprüfung

Ortsfeste Ladeinfrastruktur

Für ortsfeste Wallboxen und Ladesäulen gilt: Nach der Installation muss eine Erstprüfung durch eine Elektrofachkraft erfolgen, bevor die Anlage in Betrieb genommen wird. Die Wiederholungsprüfung richtet sich nach der Betriebsart und dem Risiko:

  • Büro- und Verwaltungsgebäude: In der Praxis 4-Jahres-Intervall üblich
  • Öffentliche Ladepunkte (intensiver Betrieb): 1–2 Jahre empfohlen
  • Industrielle Umgebung, Außenbereiche: Kürzere Intervalle

Die genauen Intervalle sind risikobasiert festzulegen — am besten durch eine Elektrofachkraft in Ihrer Gefährdungsbeurteilung.

Wer darf die DGUV-V3-Prüfung durchführen?

Die Prüfung muss durch eine Elektrofachkraft (befähigte Person) erfolgen. Das können sein: zugelassene Elektriker, DEKRA, TÜV, DGUV-akkreditierte Prüforganisationen oder eigene Elektrofachkräfte im Betrieb.

Wichtig: LadeCheck ist prüfdienstleister-unabhängig — Sie können Protokolle von jedem Elektriker hochladen.

Was muss im Prüfprotokoll stehen?

  • Bezeichnung der geprüften Anlage / des Betriebsmittels
  • Datum der Prüfung
  • Name und Qualifikation der Elektrofachkraft
  • Prüfart (Erstprüfung / Wiederholungsprüfung)
  • Ergebnis der Prüfung (bestanden / nicht bestanden)
  • Festgestellte Mängel und empfohlene Maßnahmen
  • Nächster Prüftermin

Konsequenzen bei Verstoß

Werden Prüfpflichten verletzt, drohen folgende Konsequenzen:

  • Versicherungsausschluss: Bei einem Brandschaden durch ungeprufte Anlage kann der Versicherer die Zahlung verweigern oder Regress nehmen.
  • Haftung: Im Schadensfall haftet der Betreiber persönlich, wenn die Prüfpflichten nicht eingehalten wurden.
  • Bußgelder: Ordnungswidrigkeiten nach Arbeitsschutzgesetz können mit Bußgeldern belegt werden.

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