Einleitung
Viele Betreiber gewerblicher Ladeinfrastruktur wissen nicht, dass ihre Wallboxen und Ladesäulen unter die DGUV Vorschrift 3 fallen. Ein teurer Irrtum: Bei einem Elektrobrand ohne gültige Prüfdokumentation kann die Versicherung die Zahlung verweigern.
Was ist DGUV Vorschrift 3?
Die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) ist die zentrale Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen. Sie ist Nachfolgerin der BGV A3 und gilt bundesweit für alle Betriebe, die Mitglied einer Berufsgenossenschaft sind.
Für Ladeinfrastruktur relevant: Gewerblich genutzte Wallboxen und Ladesäulen sind ortsfeste elektrische Betriebsmittel — und damit automatisch DGUV-V3-pflichtig.
Gilt DGUV V3 für meine Wallbox?
Die entscheidende Frage ist die gewerbliche Nutzung. Die DGUV V3 gilt für:
- Arbeitgeber für Wallboxen auf dem Betriebsgelände (auch Mitarbeiterparkplätze)
- FM-Dienstleister für Ladeinfrastruktur in verwalteten Gebäuden
- Hotelbetreiber für öffentlich zugängliche Gäste-Ladestationen
- Parkhausbetreiber für alle Ladepunkte im Parkhaus
Rein private Wallboxen am Eigenheim unterliegen nicht der DGUV V3.
Prüfintervalle in der Praxis
Die DGUV V3 schreibt keine festen Intervalle vor — stattdessen eine risikobasierte Festlegung durch den Betreiber. In der Praxis haben sich folgende Orientierungswerte etabliert:
| Standort | Empfohlenes Intervall | |----------|----------------------| | Büro / Verwaltung | 4 Jahre | | Öffentliche Ladepunkte | 1–2 Jahre | | Intensiver Außenbetrieb | 1 Jahr |
Wer darf prüfen?
Nur eine befähigte Person darf DGUV-V3-Prüfungen durchführen. Das ist in der Regel eine Elektrofachkraft mit entsprechender Ausbildung. Akzeptiert werden: TÜV, DEKRA, freie Elektriker und eigene Betriebselektrikern.
Was muss im Prüfprotokoll stehen?
Das Prüfprotokoll muss mindestens enthalten:
- Bezeichnung der geprüften Anlage
- Datum der Prüfung
- Name und Qualifikation des Prüfers
- Art der Prüfung (Erst- oder Wiederholungsprüfung)
- Prüfergebnis
- Festgestellte Mängel
- Nächster Prüftermin
Was droht bei Verstoß?
- Versicherungsausschluss: Bei Elektrobrand kann der Versicherer Regress nehmen
- Persönliche Haftung des Betreibers bei Personenschäden
- Bußgelder nach Arbeitsschutzgesetz (§ 25 ArbSchG)
Fazit: So behalten Sie den Überblick
Papier-Protokolle und Excel-Listen sind fehleranfällig. Moderne Software wie LadeCheck überwacht alle Prüffristen automatisch, sendet E-Mail-Alerts vor Fälligkeit und ermöglicht den PDF-Export als Compliance-Nachweis — auf Knopfdruck.
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