2018 installiert — 2026 läuft die erste 8-Jahres-Eichfrist ab
Viele Betreiber, die 2018 oder 2019 ihre ersten öffentlichen oder halböffentlichen Ladepunkte in Betrieb genommen haben, stehen 2026 vor einem kritischen Datum: Die erste Eichfrist läuft ab.
Was ist das Eichrecht?
Das Mess- und Eichgesetz (MessEG) regelt, dass Messgeräte zur Abrechnung gegenüber Dritten geeicht sein müssen. Für Ladeinfrastruktur gilt: Wer Strom gegen Entgelt abgibt, braucht eichrechtskonforme Messgeräte.
Welche Ladepunkte sind betroffen?
- Öffentlich zugängliche Ladepunkte
- Gäste-Ladestationen in Hotels, wenn abgerechnet
- Mitarbeiter-Wallboxen, wenn Strom separat vergütet wird
- Abrechnungsrelevante Ladepunkte in Parkhäusern
MID vs. vollgeeicht
| Typ | Gültigkeitsdauer | |-----|-----------------| | MID-konform (AC) | 8 Jahre | | Vollgeeicht AC | 8 Jahre | | Vollgeeicht DC | 6 Jahre |
Was passiert nach Ablauf?
Der Ladepunkt darf nach Ablauf der Eichgültigkeit nicht mehr für abrechnungsrelevante Vorgänge genutzt werden. Zähler müssen ausgetauscht oder neu geeicht werden.
Bußgelder
Bußgelder bis 50.000 € pro Verstoß nach § 60 MessEG. Kontrolliert wird durch die Eichbehörden der Länder.
Praktischer Tipp
Tracken Sie alle Fristen in einer Softwarelösung. Manuelle Excel-Listen sind fehleranfällig und bieten keinen Audit Trail.
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