Zum Inhalt springen
LadeCheckLadeCheck
Zurück zum Blog
Normen & Recht

GEIG §10 ab 2025: Wer muss Ladepunkte nachrüsten — und was droht bei Verstoß?

GEIG §10 seit 01.01.2025: Welche Gebäude müssen Ladepunkte nachrüsten? KMU-Ausnahme, Bußgelder bis 10.000 €, EPBD-Umsetzung bis 2026.

20. Februar 20267 min Lesezeit

Einleitung

Seit dem 01.01.2025 gilt §10 GEIG für Bestandsgebäude in Deutschland — die meisten Betreiber wissen es nicht.

Was ist das GEIG?

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG) setzt die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in deutsches Recht um. Es regelt die Pflicht zur Installation von Ladeinfrastruktur und Leitungsinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Gebäuden.

§10 betrifft bestehende Nicht-Wohngebäude — also Bürogebäude, Gewerbeparks, Hotels, Parkhäuser und ähnliche Objekte.

Welche Gebäude sind betroffen?

Die drei Voraussetzungen für die §10-GEIG-Pflicht:

  1. Nicht-Wohngebäude (kein reines Wohngebäude)
  2. Mehr als 20 Stellplätze auf dem Grundstück oder im Gebäude
  3. Seit 01.01.2025 in Kraft

KMU-Ausnahme

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Mitarbeitern und unter 50 Mio. € Jahresumsatz sind von der Bestandspflicht grundsätzlich ausgenommen. Achtung: Die Ausnahme gilt für den Eigentümer des Gebäudes, nicht für den Mieter.

Wie viele Ladepunkte?

| Gebäudestatus | Pflichtanzahl | |---------------|---------------| | Bestandsgebäude (kein KMU) | Mindestens 1 Ladepunkt | | Neubau / grundlegende Renovierung | 1 LP je 5 Stellplätze |

Was droht bei Nichterfüllung?

Bußgelder bis 10.000 € pro Verstoß. Zusätzlich können Genehmigungsbehörden GEIG-Compliance als Voraussetzung für andere Genehmigungen einfordern.

EPBD bis Mai 2026

Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie muss bis Mai 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Anforderungen werden verschärft. Wer jetzt handelt, ist vorbereitet.


GEIG-Compliance prüfen: Unser kostenloser GEIG-Checker zeigt in 3 Klicks, ob Sie betroffen sind. Jetzt GEIG-Check starten →