Einleitung
Seit dem 01.01.2025 gilt §10 GEIG für Bestandsgebäude in Deutschland — die meisten Betreiber wissen es nicht.
Was ist das GEIG?
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG) setzt die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in deutsches Recht um. Es regelt die Pflicht zur Installation von Ladeinfrastruktur und Leitungsinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Gebäuden.
§10 betrifft bestehende Nicht-Wohngebäude — also Bürogebäude, Gewerbeparks, Hotels, Parkhäuser und ähnliche Objekte.
Welche Gebäude sind betroffen?
Die drei Voraussetzungen für die §10-GEIG-Pflicht:
- Nicht-Wohngebäude (kein reines Wohngebäude)
- Mehr als 20 Stellplätze auf dem Grundstück oder im Gebäude
- Seit 01.01.2025 in Kraft
KMU-Ausnahme
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Mitarbeitern und unter 50 Mio. € Jahresumsatz sind von der Bestandspflicht grundsätzlich ausgenommen. Achtung: Die Ausnahme gilt für den Eigentümer des Gebäudes, nicht für den Mieter.
Wie viele Ladepunkte?
| Gebäudestatus | Pflichtanzahl | |---------------|---------------| | Bestandsgebäude (kein KMU) | Mindestens 1 Ladepunkt | | Neubau / grundlegende Renovierung | 1 LP je 5 Stellplätze |
Was droht bei Nichterfüllung?
Bußgelder bis 10.000 € pro Verstoß. Zusätzlich können Genehmigungsbehörden GEIG-Compliance als Voraussetzung für andere Genehmigungen einfordern.
EPBD bis Mai 2026
Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie muss bis Mai 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Anforderungen werden verschärft. Wer jetzt handelt, ist vorbereitet.
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