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Wissen/NAV §13 Wallbox-Anmeldung
Lesezeit: ca. 5 MinutenLetzte Aktualisierung: März 2026

NAV §13: Wallbox beim Netzbetreiber anmelden — Pflichten für Betreiber

Was regelt §13 NAV für Ladeinfrastruktur?

Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) verpflichtet Betreiber von Ladeinfrastruktur, ihre Anlagen beim zuständigen Netzbetreiber anzumelden. Grund: Wallboxen können erhebliche Lastspitzen erzeugen, die das lokale Stromnetz beeinflussen.

Ab welcher Leistung muss ich anmelden?

  • Ab 3,7 kW: Anmeldung (Inbetriebnahmemeldung) beim Netzbetreiber erforderlich
  • Ab 12 kW: Genehmigung durch den Netzbetreiber erforderlich (§ 19 NAV)

Die meisten gewerblichen Wallboxen (11 kW oder 22 kW) fallen damit in die Anmelde- oder Genehmigungspflicht.

Was droht bei fehlender Anmeldung?

Der Netzbetreiber kann den Netzanschluss verweigern oder bei nicht angemeldeten Anlagen auf Nachbesserung bestehen. In Kombination mit einer Netzeinspeise-Problematik kann es zu Abmahnungen kommen. Die fehlende Anmeldung ist zudem ein Indiz für mangelhafte Compliance-Dokumentation.

LadeCheck: NAV-Anmeldestatus tracken

LadeCheck ermöglicht es, den NAV-Anmeldestatus pro Ladepunkt zu erfassen und zu dokumentieren — als Teil der vollständigen Compliance-Dokumentation für jeden Ladepunkt.