NAV §13: Wallbox beim Netzbetreiber anmelden — Pflichten für Betreiber
Was regelt §13 NAV für Ladeinfrastruktur?
Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) verpflichtet Betreiber von Ladeinfrastruktur, ihre Anlagen beim zuständigen Netzbetreiber anzumelden. Grund: Wallboxen können erhebliche Lastspitzen erzeugen, die das lokale Stromnetz beeinflussen.
Ab welcher Leistung muss ich anmelden?
- Ab 3,7 kW: Anmeldung (Inbetriebnahmemeldung) beim Netzbetreiber erforderlich
- Ab 12 kW: Genehmigung durch den Netzbetreiber erforderlich (§ 19 NAV)
Die meisten gewerblichen Wallboxen (11 kW oder 22 kW) fallen damit in die Anmelde- oder Genehmigungspflicht.
Was droht bei fehlender Anmeldung?
Der Netzbetreiber kann den Netzanschluss verweigern oder bei nicht angemeldeten Anlagen auf Nachbesserung bestehen. In Kombination mit einer Netzeinspeise-Problematik kann es zu Abmahnungen kommen. Die fehlende Anmeldung ist zudem ein Indiz für mangelhafte Compliance-Dokumentation.
LadeCheck: NAV-Anmeldestatus tracken
LadeCheck ermöglicht es, den NAV-Anmeldestatus pro Ladepunkt zu erfassen und zu dokumentieren — als Teil der vollständigen Compliance-Dokumentation für jeden Ladepunkt.